Anmeldung

34. Schule für Vakuumtechnik

Termin:14.-17.09.2026
Schulungsorte:Frankfurt University of Applied Sciences und Technische Hochschule Mittelhessen, Campus Gießen
Teilnahmeentgelte:Veranstaltungsentgelt (Mo-Do)
Einführende Vorträge
Je Praxistag
Abschließende Vorträge
2.090 €
auf Nachfrage
auf Nachfrage
auf Nachfrage
Firmenrabatt auf Anfrage.

Die Preise verstehen sich inklusive Schulungsunterlagen sowie Mittagessen und Pausenverpflegung.

Unterkunft:
Hotellisten für Frankfurt und Gießen werden zusammen mit der Anmeldebestätigung versandt. Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das nachfolgende Webformular.

Anmeldeformular

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Wahlmöglichkeiten

Im folgenden Abschnitt geben Sie zuerst die gewünschte Dauer Ihrer Teilnahme an der Vakuumschule an. Möglich sind alle Tage (Mo-Do) oder ausgewählte Tage. Im nächsten Schritt wählen Sie den gewünschten Ort für die Praxistage aus. Sie können sich zwischen den Standorten Frankfurt und Gießen entscheiden oder beide Orte auswählen. Zuletzt kreuzen Sie bitte an, an welchen Versuchen am jeweiligen Standort Sie teilnehmen möchten. Es stehen maximal 2 Praxistage zur Verfügung (Dienstag und Mittwoch); an diesen Tagen können jeweils 2 Versuche durchgeführt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weiterbildungsmaßnahmen Stand 05. November 2024

Datenschutz: Wenn Sie uns Daten zu Ihrer Person im Rahmen einer Anfrage über eines unser Anmeldeformulare zur Verfügung stellen, verwenden wir diese Daten zur Erfüllung unserer Aufgaben ausschließlich zu dem Zweck, zu dem sie uns diese Daten übermitteln: zur Bearbeitung des Anmeldevorgangs.

Anmeldung: Die Anmeldung zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen der Gesellschaft für technische Weiterbildung muss bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung erfolgen, sofern nichts anderes angegeben ist. Sie ist schriftlich vorzunehmen. Nach Eingang der verbindlichen Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Eingangsbestätigung ihrer Anmeldung. Die Anmeldung ist erst nach Eingang des Rechnungsbetrages rechtsverbindlich. Bei freier Platzkapazität ist nach Absprache mit dem Veranstalter eine Anmeldung auch nach Anmeldeschluss möglich. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität einer Weiterbildungsmaßnahme, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, sofern kein anderes Verfahren angegeben ist.

Rücktritt und Rückerstattung: Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Eingang bei der Frankfurt University of Applied Sciences wirksam. Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme wird bereits gezahltes Entgelt zurückerstattet. Bei Rücktritt bis zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer zur Zahlung von 50% des Teilnahmeentgelts verpflichtet. Bei einem späteren Rücktritt ist das gesamte Teilnahmeentgelt zu zahlen. Der Teilnehmerin/dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Gesellschaft für technische Weiterbildung gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Eine geeignete Ersatzteilnehmerin oder ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann gestellt werden. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehreinheiten bzw. Lehrgangsstunden berechtigt nicht zu einer Kürzung des Teilnahmeentgelts.

Absage von Weiterbildungsmaßnahmen: Die Gesellschaft für technische Weiterbildung hat das Recht, Weiterbildungsmaßnahmen bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen. Sie ist dann verpflichtet, bereits gezahlte Teilnahmeentgelte zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche hat die Teilnehmerin/der Teilnehmer nicht.

Wechsel der Dozentinnen und Dozenten und Verschiebungen in der Ablaufplanung: Ein Wechsel der Dozentinnen und Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen die Teilnehmerin/den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Teilnahmeentgelts.

Haftung: Die Gesellschaft für technische Weiterbildung haftet nicht für Schäden, die die Teilnehmerin oder der Teilnehmer im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahme erleidet, es sei denn, dass diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Erfüllungsgehilfen beruhen.

Zahlungsbedingungen: Die Entgelte sind jeweils nach Erhalt der Rechnung unverzüglich, spätestens jedoch zum angegebenen Zahlungsziel in voller Höhe ohne Skontoabzug und unter Angabe der Rechnungsnummer und des Verwendungszwecks zu zahlen. Der Veranstalter ist berechtigt, Bescheinigungen, Zeugnisse usw. erst nach vollständiger Bezahlung auszugeben.

Nebenabreden: Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Anzuwendendes Recht: Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft für technische Weiterbildung und der Teilnehmerin/dem Teilnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
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